Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie können Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten wir über Sie verarbeiten.
Diese Seite fasst die Rechte von betroffenen Personen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen. Sie ergänzt unsere Datenschutzerklärung um einen klaren Überblick über die Ausübung Ihrer Rechte.
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
Wir erheben ausschließlich die Daten, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind. Das bedeutet: Wir sammeln das Minimum an Informationen, das notwendig ist, um Ihre Anfrage zu beantworten bzw. Ihre Anfrage zu bearbeiten. Es werden keine überflüssigen Formularfelder abgefragt und kein Tracking ohne Einwilligung eingesetzt.
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Sie können verlangen, dass unrichtige personenbezogene Daten über Sie berichtigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Sie können verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird, z. B. wenn die Richtigkeit geprüft wird.
Sie können erhaltene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format anfordern oder – soweit technisch möglich – direkt übertragen lassen.
Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Dies umfasst auch Widersprüche gegen eine Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung sowie – soweit relevant – gegen eine Verarbeitung im Zusammenhang mit Profiling in Marketingzwecken.
Wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie müssen dafür keine Gründe angeben.
Hinweis: Die genannten Rechte sind nicht in jedem Fall uneingeschränkt. Je nach Verarbeitungsvorgang können gesetzliche Voraussetzungen oder Ausnahmen gelten.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: [email protected].
Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Eingang. Je nach Art der Anfrage kann es erforderlich sein, Ihre Identität zu verifizieren, um Ihre Rechte korrekt und sicher umzusetzen.
Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen. Zuständig ist grundsätzlich die Aufsichtsbehörde Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Für Deutschland ist dies eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Ihrem Bundesland bzw. die jeweils zuständige Stelle.
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Aktualisiert: 2026